Die ZÖLLNER Glocke
Gemäß COLREG1972 – Regel 33(a) muss ein Schiff mit einer Länge von 20 Metern oder mehr zusätzlich zur Pfeife mit einer Glocke ausgestattet sein, welche auch mechanisch betrieben werden können muss. Die Glocke kommt als aktustisches Signal vor Anker oder bei Nebel zum Einsatz. Dafür sind verschiedene Glockensysteme erhältlich: elektromechanisch, elektronisch und rein mechanisch.
Alle Glocken sind optional gravierbar, fragen Sie diese Option gern an.