Der ZÖLLNER Gong
Ab einer Schiffslänge von 100 Metern muss Gemäß COLREG 1972 – Regel 33(a) ein Schiff zusätzlich mit einem Gong ausgestattet sein. Hierfür bieten wir verschiedene Gongsysteme an: elektromechanisch, elektronisch und rein mechanisch.
Ab einer Schiffslänge von 100 Metern muss Gemäß COLREG 1972 – Regel 33(a) ein Schiff zusätzlich mit einem Gong ausgestattet sein. Hierfür bieten wir verschiedene Gongsysteme an: elektromechanisch, elektronisch und rein mechanisch.